AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Koller Media GmbH Austria, im Folgenden kurz Koller Media genannt.
1. Geltung
1.1. Vertragsgrundlagen. Koller Media schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger zum Angebot gehöriger schriftlicher Preislisten und Produktbeschreibungen, sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Koller Media und dem jeweiligen Auftraggeber in der dann gültigen Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Zukünftige Änderungen. Änderungen der Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Koller Media werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Unternehmer nicht binnen zwei und Konsumenten nicht binnen vier Wochen widersprechen.
1.3. Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt gegenüber Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.4. Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Leistungsbeschreibungen werden selbst bei Kenntnis von Koller Media nur dann wirksam, wenn diese von Koller Media angenommen werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende Rechtstexte werden selbst bei Kenntnis von Koller Media nur dann wirksam, wenn diese von Koller Media mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Koller Media der Einbeziehung von Rechtstexten des Auftraggebers ausdrücklich. Die bloße Annahme von Leistungsbeschreibungen des Auftraggebers durch Koller Media bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Rechtstexte beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).
1.5. Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Preislisten und Produktbeschreibungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Koller Media gelten diese in der genannten Reihenfolge. Das individuelle Angebot geht also allen anderen Vertragselementen vor.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Koller Media und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen die Vertragselemente von Koller Media vor.
1.6. Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebot durch Koller Media. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Koller Media an den Auftraggeber. Die Angebote von Koller Media sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Koller Media gebunden.
2.2. Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber ausnahmsweise unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Koller Media, einen Auftrag an Koller Media, so sind Unternehmer an diesen zwei Wochen, Konsumenten eine Woche ab dessen Zugang bei Koller Media gebunden.
2.3. Annahme durch Koller Media. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Koller Media zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Koller Media z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Koller Media den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung von Koller Media.
3.2. Fachgerechte Leistung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Koller Media bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
3.3. Fremdleistungen. Koller Media ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
3.4. Vereinbarte Fremdleistungen. Im Fall, dass die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung mit dem Auftraggeber vereinbart ist (vereinbarte Fremdleistung), ist Koller Media berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Bei vereinbarten Fremdleistungen sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Koller Media.
Soweit bei vereinbarten Fremdleistungen für diese Fremdleistungen zwischen Koller Media und dem Auftraggeber keine besondere Leistungsbeschreibungen bzw. keine besonderen Rechtstexte vereinbart wurden, gelten im Fall der Beauftragung des Dritten im Namen von Koller Media die Leistungsbeschreibung des Dritten, im Fall der Beauftragung im Namen des Kunden die Leistungsbeschreibung und die Rechtstexte des Dritten auch für den Auftraggeber.
Soweit die Laufzeit vereinbarter Fremdleistungen vereinbarungsgemäß über die Laufzeit des Vertrages zwischen Koller Media und dem Auftraggeber hinausgeht, hat der Auftraggeber bei im Namen bzw. auf Rechnung von Koller Media beauftragten Fremdleistungen nach Ende der Laufzeit des Vertrages zwischen Koller Media und dem Auftraggeber einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
3.5. Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist Koller Media berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3.6. Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist Koller Media berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
3.7. Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei Koller Media bestellten oder Koller Media zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist Koller Media berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen sowie die Leistungen bei Verträgen mit Unternehmern nach drei Monaten und bei Verträgen mit Konsumenten nach sechs Monaten zu entsorgen und die Entsorgungskosten zu verrechnen.
3.8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat unverzüglich Koller Media alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Koller Media erforderlich sind. Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggebers erst während der Erbringung der Leistungen durch Koller Media bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.
Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Koller Media dadurch entstehenden Zeitaufwand und für die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung nach Wahl von Koller Media.
Wird Koller Media von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Koller Media zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
3.9. Prüfpflichten von Koller Media. Koller Media haftet nur dafür, dass die von Koller Media erstellten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind.
Koller Media hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch Koller Media erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung entstehen. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.
Soweit Koller Media auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung von Leistungen auch hinsichtlich anderer Rechte oder auf andere Risiken vor Auftragserteilung oder während des Auftrages nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails hinweist, geht die Haftung für die Vornahme dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich anderer Rechte oder für das Eingehen dieser Risiken in dem Fall, dass seitens Koller Media Aufklärungs- oder Prüfpflichten bestanden haben, auf den Auftraggeber über. Die Leistung von Koller Media gilt damit als ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht.
3.10. Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen Koller Media bzw. deren Lizenzgebern zu.
Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im vereinbarten Umfang zu nutzen.
Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch in Österreich.
Allfällige Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von Koller Media sind, sind vom Auftraggeber einzuhalten.
3.11. Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Übergabe der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf die zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat Koller Media auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.
3.12. Referenz. Koller Media ist berechtigt, auf allen von Koller Media für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Koller Media und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Koller Media Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden.
4. Sonderbestimmungen für spezielle Leistungsarten
4.1. Wartung. Soweit die Leistungen von Koller Media Wartungsarbeiten oder ähnliches beinhalten, schuldet Koller Media keine bestimmte Reaktionszeit, sofern nicht im Einzelnen bestimmte Reaktionszeiten vereinbart sind.
4.2. Datensicherung. Der Auftraggeber ist für die Sicherung und Sicherheit seiner Daten, insbesondere auch vor Installationsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten durch Koller Media, verantwortlich.
4.3. Remote-Monitoring. Soweit Koller Media Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Kunden einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, haftet Koller Media für die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme nicht.
4.4. Domainregistrierung. Soweit die Leistungen von Koller Media die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers / Registrars. Koller Media schuldet bei der Registrierung von Domains für den Auftraggeber lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch Koller Media nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt.
4.5. Hosting. Soweit die Leistungen von Koller Media das Hosting von Programmen oder Daten beinhalten, schuldet Koller Media keine bestimmte Ausfalls- oder Datensicherheit, sofern nicht im Einzelnen irgendwelche Ausfalls- oder Datensicherheits-Levels vereinbart sind.
4.6. Suchmaschinenoptimierung Soweit die Leistungen von Koller Media Maßnahmen aus dem Bereich der Suchmaschinenoptimierung beinhalten, schuldet Koller Media lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Zielen geeignete Ausführung, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele.
4.7. Grafik Soweit die Leistungen von Koller Media die Anfertigung von Grafiken beinhaltet, gilt das Angebot jeweils nur für einen Entwurf sowie für geringfügige Abänderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Kunden nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig.
4.8. Druck Soweit die Leistungen von Koller Media die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von Koller Media entsprechen.
Der Auftraggeber hat technisch bedingte und branchenübliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben vereinbart wurden. Im Fall der Vereinbarung exakter Vorgaben sind die für die Erreichung dieser Vorgaben notwendigen Mehrkosten vom Auftraggeber zu ersetzen.
Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren Arbeiten bis zu 10 % gestattet und werden anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes zu verrechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt.
Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“) maßgebend.
Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur nach Vereinbarung vorgelegt. Koller Media ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabzüge vorzulegen.
5. Termine
5.1. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Koller Media unvorhersehbare Verzögerungen bei Koller Media oder ihren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unabwendbaren und unvorhersehbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Koller Media den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.2. Nachfrist. Die Nichteinhaltung von Fristen bzw. Terminen berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen, wenn dieser Koller Media schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat.
6. Honorar
6.1. Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Koller Media bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
6.2. Kostenvoranschläge. Kostenvoranschläge von Koller Media gegenüber Unternehmern sind unverbindlich. Dasselbe gilt gegenüber Konsumenten, wenn auf die Unverbindlichkeit vor Abgabe des Kostenvoranschlages ausdrücklich hingewiesen wurde.
Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat Koller Media den Auftraggeber auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer Kostenüberschreitung bis 15 % ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.3. Pflichtenhefte. Die Erstellung eines Pflichtenheftes durch Koller Media ist grundsätzlich kostenpflichtig.
6.4. Zusatzleistungen. Alle Leistungen von Koller Media, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
6.5. Kostenvorschuss. Koller Media ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.
6.6. Teilleistungen. Koller Media ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.
6.7. Ungerechtfertigter Rücktritt. Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Koller Media ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Koller Media trotzdem das vereinbarte Honorar. Koller Media muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen von Waren und Fremdleistungen anrechnen lassen.
6.8. Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist Koller Media berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie die Inflation, der Verbraucherpreisindex, die Kollektivvertragsabschlüsse sowie von ähnlichen, von Koller Media nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.
Auch sonst ist Koller Media berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 10% erhöhen, ohne dass dies von Koller Media beeinflussbar ist.
Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgeltes.
7. Zahlung
7.1. Fälligkeit und Zahlbarkeit. Die Rechnungen von Koller Media sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
7.2. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Koller Media an den von ihr gelieferten Waren als vereinbart.
7.3. Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Unternehmer sind nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Koller Media aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Koller Media schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Unternehmern ist ausgeschlossen.
7.4. Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
7.5. Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist kann Koller Media sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.
Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist Koller Media berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und zusätzlich zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist Koller Media auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen einzustellen, sofern sich aus der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben. In diesem Fall ist Koller Media berechtigt, die Ersparnisse mit den offenen Forderungen gegenzurechnen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Koller Media selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.
7.6. Ratenzahlung. Soweit Koller Media und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
8. Geheimhaltungsverpflichtung & Abwerbeverbot
8.1. Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über Koller Media, deren Projekte und deren Kunden geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 25.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
8.2. Abwerbeverbot. Der Auftraggeber darf keine Kunden oder Mitarbeiter von Koller Media abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 25.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
9. Haftung
9.1. Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern ist das Recht auf Gewährleistung auf 6 Monate und das Recht zum Gewährleistungs-Regress auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt.
9.2. Rügeverpflichtung. Unternehmer haben nach Übergabe von Leistungen oder nach Anforderung einer Zwischenabnahme einer Teilleistung durch Koller Media die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 14 Tagen schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme oder bei vorheriger Verwendung der Leistungen im Echtbetrieb gelten die Leistungen als vom Auftraggeber abgenommen.
Verdeckte Mängel, die erst nach Ablauf von 14 Tagen, jedoch innerhalb von 6 Monate ab Übergabe auftauchen, sind von Unternehmern ebenfalls binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
Die Rüge des Unternehmers hat den Mangel detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel, anzuführen.
Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch Unternehmer sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Auch Konsumenten werden gebeten, im Sinne der leichteren Nachweisbarkeit alle Dienstleistungen bzw. Lieferungen unverzüglich zu überprüfen und allfällige Mängel ehestmöglich schriftlich zu rügen und zu begründen.
9.3. Mängelbehebung. Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Mängelrüge des Unternehmers werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber Koller Media alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat.
Unternehmern steht nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung nach Wahl von Koller Media zu. Koller Media ist berechtigt, die Verbesserung bzw. den Austausch der Leistung zu verweigern, wenn diese Maßnahmen unmöglich sind oder wenn diese Maßnahmen einerseits für Koller Media mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sind und andererseits der Mangel für den Auftraggeber keine wesentliche Einschränkung darstellt. Ausschließlich in diesen Fällen steht dem Auftraggeber eine entsprechende Preisminderung zu.
9.4. Irrtum, Verkürzung über die Hälfte. Gegenüber Unternehmern ist das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.
9.5. Schadenersatz. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, ausgenommen bei Personenschäden, sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Koller Media beruhen.
Schadensersatzansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
9.6. Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Koller Media ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
10. Vorzeitige Auflösung auf wichtigem Grund
10.1. Wichtige Gründe. Die Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
der andere Vertragspartner fortgesetzt, trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen, zumindest vierzehntägigen Nachfrist zur Behebung des Vertragsverstoßes aus von diesem zu vertretenden Gründen gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrags verstößt.
11. Widerrufsrecht von Konsumenten (für individuelle Druckerzeugnisse siehe insbesondere Punkt 11.6.b.!)
11.1. Widerrufsrecht. Konsumenten haben im Fernabsatz und bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
11.2. Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
- im Falle eines Dienstleistungsvertrags ab dem Vertragsabschluss
- bzw. im Falle eines Vertrages über die Lieferung von Waren ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;
- bzw. im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Konsument im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;
- bzw. im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat;
- bzw. im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Konsumenten die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
11.3. Erklärung des Widerrufs. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Konsumenten Koller Media [Koller Media GmbH, Marienweg 8 (Ortsteil Arnsdorf), 5112 Lamprechtshausen, office@kollermedia.at, Fax: 0043 (6274) 770088-6] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Konsumenten können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
11.4. Muster-Widerrufs-Formular. (Um den Vertrag zu widerrufen, ist bitte dieses Formular ausfüllen und zurückzusenden.)
—
An
Koller Media GmbH
Marienweg 8 (Ortsteil Arnsdorf)
5112 Lamprechtshausen
office@kollermedia.at
Fax: 0043 (6274) 770088-6
—
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgend
en Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
—
Bestellt am (*)
Erhalten am (*)
—
Name des/der Verbraucher(s)
—
Anschrift des/der Verbraucher(s)
—
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
—
Datum
—
(*) Unzutreffendes streichen.
11.5. Folgen des Widerrufs. Wenn Konsumenten einen Vertrag widerrufen, hat Koller Media alle Zahlungen, die Koller Media vom Konsumenten erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der Lieferung als die von Koller Media angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Koller Media eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Koller Media dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Konsumenten wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Konsumenten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Konsument Koller Media über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an Koller Media zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Konsument die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
Koller Media kann die Rückzahlung verweigern, bis Koller Media die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Konsument den Nachweis erbracht hat, dass der Konsument die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Konsument trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Der Konsument muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
11.6. Ausschluss des Widerrufsrechts. Der Konsument hat unter anderem kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über:
a. Dienstleistungen, wenn Koller Media – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Konsumenten sowie einer Bestätigung des Konsumenten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
b. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
c. Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
d. Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
e. Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
f. die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn Koller Media – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat, sowie
g. bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Konsument Koller Media ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat.
Erbringt Koller Media bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Konsument nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert Koller Media Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Konsumenten hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Erfüllungsort, Gefahrenübergang. Erfüllungsort ist der Sitz von Koller Media. Bei Versand geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald Koller Media die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat.
12.2. Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Koller Media ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12.3. Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Koller Media und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Oberndorf vereinbart. Koller Media ist aber auch zur Klage in Salzburg und am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmers berechtigt.